{"id":2595,"date":"2015-03-25T08:47:48","date_gmt":"2015-03-25T07:47:48","guid":{"rendered":"http:\/\/ahg-hamm.de\/web\/?page_id=2595"},"modified":"2015-03-31T12:46:57","modified_gmt":"2015-03-31T10:46:57","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ahg-hamm.de\/web\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<section class=\"dnd_section_dd \" style=\"\">\n\t\t\n\t\t<div class=\"dnd_section_content\"><div class=\"dnd_container\"><div class=\"dnd_column_dd_span6 \"><span style=\"font-size: 14pt;\">Allgemeine Verkaufsbedingungen (Liefer- und Zahlungsbedingungen)<\/span><\/p>\n<p><strong>&sect; 1 Geltungsbereich<\/strong><br \/> Nachfolgende Verkaufsbedingungen gelten ausschlie&szlig;lich gegen&uuml;ber Unternehmern im Sinne des &sect; 14 BGB, juristischen Personen des &ouml;ffentlichen Rechts oder &ouml;ffentlich-rechtlichen Sonderverm&ouml;gen. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers bed&uuml;rfen ausschlie&szlig;lich unserer vorherigen ausdr&uuml;cklichen schriftlichen Zustimmung. Die m&uuml;ndliche Vereinbarung von Abweichungen ist generell ausgeschlossen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch f&uuml;r alle zuk&uuml;nftigen weitern Gesch&auml;fte mit dem Besteller, selbst wenn dabei kein ausdr&uuml;cklicher Hinweis mehr auf diese Bedingungen erfolgt.<\/p>\n<p><strong>&sect; 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><br \/> Sofern eine Bestellung als Angebot gem&auml;&szlig; &sect; 145 BGB anzusehen ist, k&ouml;nnen wir diese innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen annehmen. W&auml;hrend dieses Zeitraums ist der Besteller an seine Bestellung gebunden. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Best&auml;tigung oder Ausf&uuml;hrung der Bestellung w&auml;hrend des vorstehenden Zeitraums.<\/p>\n<p><strong>&sect; 3 &Uuml;berlassene Unterlagen<\/strong><br \/> An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller &uuml;berlassenen Unterlagen, wie z.B. Produkt- und Sortimentsdarstellungen und -zusammenstellungen, Kalkulationen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen d&uuml;rfen Dritten nicht zug&auml;nglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdr&uuml;ckliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von &sect; 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverz&uuml;glich zur&uuml;ckzusenden.<\/p>\n<p> <strong>&sect; 4 Preise und Zahlung<\/strong><br \/> Rechnungen sind bei Lieferung gem&auml;&szlig; den getroffenen Zahlungsvereinbarungen f&auml;llig, ohne entsprechende Vereinbarungen sofort. Im Zweifel gilt &sect; 286 Abs.3 BGB. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschlie&szlig;lich auf unser Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen auch aus anderen Gesch&auml;ften mit dem Besteller bis zur vollst&auml;ndigen Erf&uuml;llung unserer Forderungen zur&uuml;ckzubehalten und Verzugszinsen in H&ouml;he von 8 Prozentpunkten &uuml;ber dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. geltend zu machen. Die Geltendmachung eines h&ouml;heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preis&auml;nderungen wegen ver&auml;nderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten f&uuml;r Lieferungen, die 3 Monate oder sp&auml;ter nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein Mindestbestellwert von 400,00 Euro.<\/p>\n<p><strong>&sect; 5 Aufrechnung und Zur&uuml;ckbehaltungsrechte<\/strong><br \/> Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung oder Zur&uuml;ckbehaltung seiner Leistung nur zu, wenn dessen Gegenanspr&uuml;che rechtskr&auml;ftig festgestellt oder unbestritten sind.<\/p>\n<p><strong>&sect; 6 Lieferung<\/strong><br \/>Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgem&auml;&szlig;e Erf&uuml;llung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erf&uuml;llten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschlie&szlig;lich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zuf&auml;lligen Untergangs oder einer zuf&auml;lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller &uuml;ber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Im Falle des R&uuml;cktritts vom Vertrag aus von dem Besteller zu vertretenden Gr&uuml;nden sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in H&ouml;he von 25 % des Lieferwertes der Bestellung geltend zu machen. Weitergehende Anspr&uuml;che bleiben vorbehalten. Im Falle eines von uns nicht vors&auml;tzlich oder grob fahrl&auml;ssig herbeigef&uuml;hrten Lieferverzugs oder der Nichtlieferung ist die Geltendmachung von Schadensersatzanspr&uuml;chen durch den Besteller ausgeschlossen, in allen anderen F&auml;llen haften wir im Rahmen eines pauschalierten Schadensersatzes f&uuml;r jede vollendete Woche Verzug in H&ouml;he von 2 % des Lieferwertes bis maximal 15 % des Lieferwertes, auch f&uuml;r den Fall der Nichtlieferung.<\/p>\n<p><strong>&sect; 7 Gefahr&uuml;bergang bei Versendung<\/strong><br \/>Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, sp&auml;testens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zuf&auml;lligen Untergangs oder der zuf&auml;lligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller &uuml;ber. Dies gilt unabh&auml;ngig davon, ob die Versendung der Ware vom Erf&uuml;llungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten tr&auml;gt.<\/p>\n<\/div><div class=\"dnd_column_dd_span6 \"><strong>\u00a7 8 Gew\u00e4hrleistung und M\u00e4ngelr\u00fcge sowie R\u00fcckgriff\/Herstellerregress<\/strong><br \/> Gew\u00e4hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist und uns dabei festgestellte M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens mit einer Frist von 5 Tagen nach \u00dcbergabe schriftlich angezeigt hat, sofern solche nicht erst sp\u00e4ter offensichtlich zu Tage treten. M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Waren. Vor etwaiger R\u00fccksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. F\u00fcr Waren, die ohne unsere Zustimmung vernichtet wurden, ist die Reklamation ausgeschlossen. Sollten die gelieferten Ware trotz aller aufgewendeter Sorgfalt M\u00e4ngel aufweisen, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlagen, so werden wir die Waren, vorbehaltlich fristgerechter M\u00e4ngelr\u00fcge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller \u2013 unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche \u2013 vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern. Die Geltendmachung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Verschlei\u00df sowie bei Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung oder \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung entstehen sind ausgeschlossen. Anspr\u00fcche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil die von uns gelieferte Ware nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch. R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlich zwingenden M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt<\/strong> <br \/> Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdr\u00fccklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zur\u00fcckzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verh\u00e4lt. Die R\u00fccknahme der Waren allein bedingt noch nicht den R\u00fccktritt vom Kaufvertrag. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn \u00fcbergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese vor Schaden zu sch\u00fctzen. Solange das Eigentum noch nicht \u00fcbergegangen ist, hat uns der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepf\u00e4ndet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den uns insoweit entstandenen Ausfall. Der Besteller ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in H\u00f6he des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unber\u00fchrt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Sonstiges<\/strong><br \/> Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem und k\u00fcnftigen Rechtsgesch\u00e4ften zwischen den Parteien ist unser Gesch\u00e4ftssitz, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt. Unabh\u00e4ngig hiervon sind wir berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder dem Ort, an dem die Leistungen erbracht wurden, zu verklagen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bed\u00fcrfen der Schriftform, m\u00fcndliche Nebenabreden sind unwirksam, sofern diese nicht unmittelbar nachfolgend schriftlich best\u00e4tigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine L\u00fccke enthalten, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zul\u00e4ssige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am n\u00e4chsten kommt, bzw. diese L\u00fccke ausf\u00fcllt.<\/div><\/div><\/div>\n\t\t\n\t\t\n\t<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufsbedingungen (Liefer- und Zahlungsbedingungen) &sect; 1 Geltungsbereich Nachfolgende Verkaufsbedingungen gelten ausschlie&szlig;lich gegen&uuml;ber Unternehmern im Sinne des &sect; 14 BGB, juristischen Personen des &ouml;ffentlichen Rechts oder &ouml;ffentlich-rechtlichen Sonderverm&ouml;gen. 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